CDU Mücke: Sollen in Mücke mehr 30-er Zonen ausgewiesen werden?

CDU hat Aufstellung beantragt, um Situation und Bedarf zu ermitteln.

 

Mücke. Die Begrenzung der Geschwindigkeit auf 30 Km/h auf den Straßen in Städten und auch Dörfern war in früheren Jahrzehnten kein besonderes Thema - manchen Autofahrern war eine solche Ausweisung sogar lästig. Mit dem zunehmenden PKW- und LKW-Verkehr auf allen Straßen sind die Forderungen und Wünsche vieler Anwohner und aus der Bevölkerung in den vergangenen 20 Jahren immer lauter geworden und es wurden zunehmend Abschnitte oder ganze Gebiete ausgewiesen, auf denen die Geschwindigkeit für Fahrzeuge aller Art (auch Fahrräder) auf 30 herabgesetzt worden ist; vereinzelt sogar auf Bundes-straßen (siehe B 49 vor dem Kindergarten in Ruppertenrod). 

 

 

 

Weil auch die Mitglieder von Gemeindevorstand und Gemeindevertretung von den Mit-bürger*innen immer wieder auf die Ausweisung solcher Zonen im Gemeindegebiet angesprochen worden waren, hat die CDU-Gemeindevertreterin Annelies Brunn Anfang Oktober 2020 für ihre Fraktion einen Antrag geschrieben, in dem der Gemeindevorstand gebeten wird zu prüfen, inwieweit und wo in den Gemeindestraßen der 12 Mücker Ortsteile Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 Km/h einschließlich „30-er Zonen“ (mehrere Straßen) eingerichtet werden können. Der Antrag war auf die gemeindeeigenen Straßen in den Ortsteilen beschränkt, weil die Gemeinde nur dafür zuständig ist. Für die sogenannten „klassifizierten“ Straßen (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) ist die Gemeinde nicht zuständig.

 

Bevor die aufwendige Bearbeitung und Durchsicht aller Gemeindestraßen vorgenommen werden kann, soll – so der weitere Wortlaut des CDU-Antrags – eine Auflistung erstellt werden, auf welchen Gemeindestraßen bereits jetzt Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 Km/h oder ganze 30-er Zonen bestehen. Diese Auflistung hat die Gemeindeverwaltung nun erstellt und sie wurde von Bürgermeister Andreas Sommer den Vorsitzenden der vier in der Gemeindevertretung vertretenen Fraktionen zugeleitet. Wie der Vorsitzende der Mücker CDU-Fraktion, Hans Heuser, in einer Pressemitteilung ausführt, enthalte die Aufstellung sehr interessante Angaben.  In der Ausarbeitung der Gemeindeverwaltung werde zuerst erläutert, dass bei der Beschilderung von Geschwindigkeitsreduzierten-Bereichen grund-sätzlich zwischen „Strecken- und Zonenbegrenzungen“ unterschieden werden müsse. Streckenbegrenzungen seien  - nach den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung – runde Tafeln, mit weißem Grund einem rotem Rand und der Zahl 30 darin. Zonen-Begrenzungen seien quadratische Tafeln mit weißem Grund und schwarzem Rahmen. Mittig sei das Streckenverbot mit dem Zusatz „Zone“ ersichtlich. Die Begrenzungen (rundes Verkehrs-schild) beginnen jeweils ab dem aufgestellten Verkehrszeichen enden jedoch unter-schiedlich. Eine Zonen-Begrenzung gilt für alle Straßen und Wege, die sich in dem Bereich zwischen Zonenbeginn und Zonenende befinden. 

 

Aufschlussreich ist die Liste der Gemeindeverwaltung nach den Worten von Dr. Heuser des-halb, weil die Mitglieder der Gemeindevertretung daraus erstmals entnehmen können welche Straßen in den Ortsteilen als mit einem 30 Km/h-Schild versehen, bzw. wo eine

ganze 30-er Zone ausgewiesen ist. Zonenbegrenzungen sind derzeit in fünf Ortsteilen ausgewiesen: in Bernsfeld (Auf dem Stein, Im Kreben, Auf der Tannenwiese), in Flensungen (Zufahrt zum Bahnhof), in  Nieder-Ohmen –Wallenbach (Sydfalster-Ring, Wallenbach, Weidengall, Rotacker, Langhans), in Ober-Ohmen (Am Steinmühl, Pfingstweide, Brautstraße, Schubertstraße) und in Ruppertenrod (Am Mühlacker, Scheidigstraße, Am Hewe, Am Hainer-berg, Meutershecke, Berggalle, In der Ecke, Schindersgasse). Auch in den anderen Ortsteilen soll nach Auffassung der CDU-Fraktion geprüft werden, ob zwei oder mehrere Straßen und Wege als solche Zonen ausgewiesen werden.

 

Streckenbegrenzungen (rundes Verkehrszeichen) gebe es derzeit für 30 Straßen in den 12 Mücker Ortsteilen. Dabei falle eine ungleiche Verteilung auf. Während es in Atzenhain (Ruß-weg, Zufahrt zum Holzwiesenteich), in Bernsfeld (Weitershainer Straße – Zufahrt zum DGH) in Merlau (Königsberger Straße) und Höckersdorf (Verbindung L3325 zum Rodweg) nur eine solche Straße mit Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 Km/h gebe, seien in Nieder-Ohmen acht Straßen so ausgewiesen. Letzteres sei nicht verwunderlich, denn in diesem Ortsteil gebe es insgesamt die meisten Straßen.

 

Wie der CDU-Fraktionsvorsitzende abschließend ausführte sollen in Mücke in weiteren Gemeindestraßen  Schilder mit der Beschränkung auf 30 Km/h aufgestellt werden, denn sie dienten der Sicherheit von Kindern, Senioren und allen Fußgängern, sie seien auch ein sicht-bares Zeichen für Klimaschutz und CO2-Vermeidung im Gemeindegebiet. Man werde jetzt abwarten, was die Ortsbeiräte bzgl. der Ausweisung von weiteren Strecken- und Zonenbegrenzungen vorgeschlagen haben und dann über das weitere Vorgehen entscheiden.